Beglaubigung

Sie benötigen Ihre tschechische Geburtsurkunde in deutscher Sprache, weil Sie in Deutschland heiraten möchten und sie der entsprechenden Behörde vorlegen müssen? Dann benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung dieser Urkunde.

Als vom Oberlandesgericht Dresden öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die tschechische und englische Sprache darf ich für gerichtliche und behördliche Zwecke tschechische und englische Dokumente und Urkunden ins Deutsche übersetzen und diese beglaubigen. Dafür muss mir das zu übersetzende Dokument in der Urschrift vorliegen, denn mittels Stempel und meiner Unterschrift bestätige ich, dass meine Übersetzung richtig und vollständig ist und mir das Original vorgelegen hat. In dieser Form werden Ihre übersetzten Urkunden von deutschen Behörden anerkannt.

Sie möchten nun Ihre Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Ihr Diplom, Zeugnis, Zertifikat, Ihren Vertrag oder Ähnliches mit Beglaubigung übersetzen lassen? Dann wenden Sie sich bitte per E-Mail-Nachricht an mich.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage.